Kostenerstattung einer Psychotherapie für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte


Weiter unten auf dieser Seite findest Du Fragen, die Du Deiner privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle vor Beginn einer Psychotherapie zur Finanzierung stellen solltest. Bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Ärztinnen/Ärzte.

 

Kostenübersicht


Fragen zu Deinem Versichertenstatus

 

Deine private Versicherung hat ein individuelles Leistungsspektrum. Es ist wichtig, dass Du folgende Fragen mit Deiner Krankenkasse klärst, um einen Überblick über die Finanzierung der Therapie zu bekommen.

  1. Ist Psychotherapie Teil des Leistungsspektrums Deines Versichertenstatus?
  2. Falls ja, gibt es eine Einschränkung, was die Therapieverfahren angeht? Wichtig für Ihre Behandlung durch mich: Wird eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Richtlinienverfahren finanziert?
  3. Werden probatorische Sitzungen erstattet und wenn ja, in welcher Höhe?
  4. Welcher Anteil oder feste Betrag der Therapiekosten wird durch Deine Versicherung übernommen?
  5. Gibt es eine Einschränkung in Bezug auf die Behandlungsstunden pro Jahr?
  6. Ist ein Konsiliarbericht für den Antrag auf Psychotherapie notwendig?
  7. Wird vor dem Therapiebeginn ein Bericht an die/den Gutachter*in gewünscht?