Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte


- Hintergrund Information -

In Berlin berichten viele Menschen, die auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz sind, über lange Wartezeiten. Manche Lebensumstände erlauben jedoch keinen Aufschub einer psychotherapeutischen Behandlung, weswegen grundsätzlich gilt: Eine  Wartezeit über 3 Monate auf einen Psychotherapieplatz ist, nach gesundheitlichen Aspekten beurteilt, nicht zumutbar. Bei Menschen die nach einer Psychotherapeutischen Sprechstunde einen Dringlichkeits-Code bekommen haben, verkürzt sich diese Zeit auf 4 Wochen.

 

Kostenerstattung einer Einzelpsychotherapie wird so für gesetzlich Versicherte auch bei Psychotherapeut*innen wie mir, die in einer privaten Praxis ohne eigenen Kassensitz arbeiten, möglich, da der Versorgungsauftrag nicht hinreichend abgedeckt werden kann.

 

Die Beantragung an sich ist nicht viel aufwendiger als die Zusammenstellung der Unterlagen für einen Therapieantrag bei einer/einem Kolleg*in mit Kassensitz. Die einzelnen Krankenkassen pflegen jedoch einen recht unterschiedlichen Umgang mit dem Verfahren, sodass es unbedingt notwendig ist, dass Du Dich über die jeweiligen Voraussetzungen Deiner Kasse für die Übernahme der Kosten informierst.

 

Ablauf für einen Antrag auf Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

 

(1) Du musst zunächst eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einem/einer niedergelassenem Kolleg*in wahrnehmen. Wenn Du dort ein PTV 11 mit Dringlichkeits-Code bekommen hast, kannst Du Dich an die (2)Termin Service Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin wenden und hast dann das Recht auf die Vermittlung eines Therapieplatzes innerhalb von 4 Wochen. Falls dies nicht möglich ist, kannst Du den Weg der (3) Kostenerstattung in einer Privat Praxis gehen.

 

Erkundige Dich in jedem Fall vorab, welche Bedingungen Deine Krankenkasse an die Kostenerstattung knüpft und notiere Dir die Rückmeldung und den Namen des/der Sachbearbeiter*in.

 

Häufige Bedingungen sind:

A) Der Nachweis, dass in Ihrer Wohnortnähe keine/kein niedergelassene*r Kolleg*in Ihre Behandlung innerhalb der nächsten 3 Monate übernehmen kann. Dazu reicht häufig eine formlose Liste mit Namen und Adresse des/der Kolleg*in und das Datum Ihres Anrufes aus, bei dem Du die entsprechenden Informationen erhalten haben. Meist reichen 5-8 notierte Versuche aus. 

Um niedergelassene Kolleg*innen zu finden hilft diese Seite der Kassenärztlichen Vereinigung weiter.

B) Eine ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung. Dies kann nur von einer/einem medizinischen Kolleg*in ausgestellt werden. Kontaktiere dafür beispielsweise Deine*n Hausärztin/-arzt.

C) Eine Bescheinigung, dass eine private Praxis die notwendige Behandlung zeitnah übernehmen kann. Diese stelle ich Dir dann gegebenenfalls aus.

D) Die Bestätigung einer erfolgten psychotherapeutische Sprechstunde (PTV 11), die Dir von einer/einem niedergelassenden Kolleg*in ausgestellt wird.

E) Einen Nachweis, dass die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Ihnen zeitnah keinen Therapieplatz vermitteln konnte (verschiedene Gründe sind denkbar)