Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung


Einzeltherapie

 

Ich rechne Einzeltherapie über das Kostenerstattungsverfahren ab. Privat Versicherten und Beihilfeberechtigten entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. Im Vergleich zu der Beantragung einer Psychotherapie bei einer/einem niedergelassenen Kollegen*in ist für gesetzlich Versicherte der Antrag auf Psychotherapie mit etwas mehr organisatorischer Arbeit verbunden.

 

Mit der Bahn BKK habe ich einen Selektiv Vertrag abgeschlossen, die mir die Behandlung der dort Versicherten etwas unkomplizierter erlaubt. Fall Du fragen dazu haben, melde Dich gerne bei mir.

 


Gruppentherapie

 

Eine Gruppentherapie bei krankheitswertiger Symptomatik wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt. Es entstehen für Dich ggf. nur Kosten für die Bereitstellungsgebühr. Grundsätzlich gilt:

  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine volle Übernahme der Behandlungskosten.
  • Privat Versicherte sollten sich vorab über einen Selbstbeteiligungsanteil und etwaige andere Besonderheiten bei ihrer Krankenkasse informieren. Hier sind einige Fragen dazu formuliert.

Weitere Informationen zum Ablauf, nützliches Wissen zur Beantragung einer Therapie und eine Kostenübersicht für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte findest Du hier: