Kosten


Die Grundlage meines veranschlagten Honorars ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen. (gesetzlich Versicherte, Selbstzahler*innen) bzw. die Gebührenordnung für Ärzte (privat Versicherte und Beihilfeberechtigte). Wenn über die Krankenkasse abgerechnet wird orientiert sich mein Gehalt am Einheitlichen Berechnungsmaßstab für Psychotherapeut*innen (EBM). Dieser kann über einen Katalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingesehen werden.

 

Vorgespräch

 

Wenn Du Dich für eine Psychotherapie im Einzelsetting oder mein Beratungs- und Coachingangebot interessieren, ist ein Vorgespräch immer notwendig. Die Kosten liegen bei 60,- Euro. Weder Deine gesetzliche noch Deine private Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung übernehmen die Kosten für ein Vorgespräch. Ich erhebe die Kosten allerdings nur, wenn wir uns nach dem Vorgespräch auf eine weitere Zusammenarbeit einlassen.

 


Psychotherapie (Einzel)

 

Die psychotherapeutische Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert gehört zum Leistungsprogramm einer Krankenkasse. Du kannst für die Abrechnung einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Die Abrechnung kann je nach Ihrem Versicherungsstatus auf vier verschiedenen Wegen erfolgen:

  1. Deine private Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Psychotherapie bei mir. Du musst hier als Versicherte*r allerdings die Modalitäten Deines Versicherungsstatus prüfen. Teilweise gibt es einen Selbstbeteiligungsanteil oder es ist durch Deine Versicherung geregelt, wie viele Psychotherapiestunden Deine private Krankenkasse übernimmt bzw. ob ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden muss. Ich habe auf dieser Seite unten einige wichtige Fragen für Dich zusammen gestellt.
  2. Für Beihilfeberechtigte gilt: Spätestens nach der Probatorik sollte der Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Beihilfestelle gestellt werden. Dafür sind bestimmte Formulare notwendig, die Du Dir als Beihilfeberechtigte*r zuschicken lassen kannst. 
  3. Wenn Deine gesetzlich Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie übernimmt, entstehen für Dich keine weiteren Kosten. Die Übernahme der Kosten für eine Behandlung bei Psychotherapeut*innen in freier Praxis (ohne Kassensitz) ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat hierzu  wichtige Informationen zusammengestellt. Zudem findest Du hier eine Zusammenfassung des Ablaufs, falls Du Dich für eine Therapie bei mir interessierst.
  4. Als Selbstzahler*in kommst Du privat für die entstehenden Kosten auf und die oben genannten Formalitäten spielen für Dich keine Rolle. Zum Ende des Monats stelle ich Dir eine Rechnung. Eine Übersicht der Kosten finden Sie hier.

Psychotherapie (Gruppe)

 

Grundsätzlich bist Du als Krankenversicherte*r berechtigt, eine Gruppenpsychotherapie bei mir abrechnen zu lassen. Dies geschiet über die Integartion meines Angebots in der Weiterbildungskontext für Gruppenpsychotherapie an der BAP. In einem Beratungsgespräch kann ich Dich über die genaue Organisation, Ablauf und inhaltliche Schwerpunkte der Gruppe aufklären. Weitere Auskünfte kann ich Dir gerne telefonisch geben.

 


Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung bei Deiner Krankenkasse für eine Psychotherapie findest Du hier:


Ganzheitliche Lebensberatung und Coaching

 

Mein Beratungs- und Coachingangebot kannst Du nur als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Ich habe für Dich hier eine Kostenübersicht erstellt.


Bereitstellungsgebühr

Ich erhebe eine Bereitstellungsgebühr, wenn Sitzungen unabgesagt ausfallen. Die Kosten hierfür betragen 70% des veranschlagten Honorars und liegen somit zwischen 35 und 112 Euro. Sie werden von keiner Krankenkasse übernommen. Erfahre hier mehr dazu.